Willkommen beim Familienverband derer von Heydebreck

Die Burg Klempenow in Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahre 1342 kommt das Geschlecht nachweislich erstmals mit einer Burg in Berührung, bisher hatten Heydebrecks nur auf Hufen oder Häusern gesessen. Es handelte sich um die Burg Klempenow an der Tollense nördlich von Altentreptow. Im Zusammenhang mit der Familie wird ein "Haus Klempenow" erstmals 1336 genannt, als sich der askanische Markgraf Ludwig von Brandenburg und die Pommernherzöge Otto I. und Barnim III. wegen einer Streitigkeit um Klempenow vergleichen; hierbei wird auch Hermann (urkundlich 1336-1342) erwähnt. Da es zwei Klempenow gab und in den Nennungen nicht gesagt wurde, um welches Klempenow es sich handelt, muß offen bleiben, welcher Ort gemeint war. Zudem wurde 1336 auch nicht ausdrücklich gesagt, daß Hermann auch Besitzer oder Lehnsnehmer von diesem Haus Weißen-Klempenow war, auch nicht aus den beiden folgenden Nennungen seines Namens geht dies hervor, denn 1339 war Hermann nur "vasallum nostrum" - also pommerscher Vasall.
Aber ab 1342 spätestens war Hermann Burgherr auf Weißen-Klempenow. Weißen-Klempenow - wie der Ort an der Tollense später zur Unterscheidung von Roten-Klempenow an der Randow genannt wurde - war selbst 1342 offenbar noch ein junger Ort. 1331 fand sich überhaupt erst seine Ersterwähnung, als die Pommernherzöge Otto I. und Barnim III. von Papst Johann XXII. mit diversen Ländereien belehnt wurden, unter ihnen waren auch beide Klempenow verzeichnet. 1342 aber bezeugte Hermann als "Hermannus de Heydebrake in castro Clempenowe" einen Vertrag zwischen drei pommerschen Ritterschaftlern.
Damit erlischt auch schon die Auskunft der Urkunden über diesen ersten Familienvertreter auf der Burg. Der nächste Heydebreck auf Burg Klempenow war Heinrich (urkundlich 1363-1386). Seine Stellung ist nicht leicht feststellbar. Im Jahre 1368 und 1376 war er als pommerscher "Knecht" Zeuge für das Landfriedensbündnis zwischen den Herzogshäusern Mecklenburg und Pommern sowie 1369 auch zwischen den Pommernherzögen und den Herren von Werle. 1370/71 wurde Heinrich als pommerscher "Diener" ohne nähere Amtsbezeichnung genannt. Da er zudem regelmäßig nur in den hinteren Zeugenreihen verzeichnet steht, wird er eine hohe Stellung nicht eingenommen haben, trotzdem fällt auf, daß er in der Mehrzahl seiner Nennungen Verträge bestätigte, welche unter fürstlichen Herren getätigt wurden. Rechtsbestätigungen unter Ritterschaftlern finden sich bei ihm nur äußerst selten. Spätestens 1380 war er aber zum pommerschen Knappen avanciert.

Sein Sohn war der Knappe Hermann (urkundlich 1371-1386), der aber offenbar nicht auf Klempenow ansässig war, da er nur in einigen Zeugenfällen von geringerer Bedeutung erscheint.
Im Gegensatz zu ihm war Joachim (urkundlich 1382-1427) wieder sicher auf Klempenow Burgmann und auch in sozial bedeutenderer Stellung. Anfangs wird er zwar nicht mit einer Funktion erwähnt, aber erstaunlich war, daß die Pommernherzöge Swantibor III. und Bogislaw VII. ihm 1386 einen Schuldschein über 400 sundische Mark ausstellten, die er ihnen geliehen hatte. Joachim mußte also Vermögen und das besondere Vertrauen der Lehnsherren besessen haben, die schon früh in seiner Schuld standen. Er besaß eine unabhängige Stellung und war nicht einmal als Bedienter in seiner Unabhängigkeit behindert. 1388 wurde er zwar "Knecht" genannt, war aber Vasall. Seinen Grundbesitz hatte er inzwischen gemehrt, 1398 nannte er sich selbst "famulus morans in castro Klempenow". Immerhin hatte er bis jetzt auch mehrere Besitzungen in Groß Below, Steffensdorp und Golchen nahe der Tollense erlangt. 1396 wurde Joachim sogar um eine diplomatische Mission gebeten, denn Konrad v.Jungingen, Hochmeister des Deutschen Ordens, bat ihn in diesem Jahr, bei Herzog Swantibor III. nach einem Brief zu forschen.
Überhaupt stand Joachim zunächst auch bei seinen Lehnsherren hoch im Ansehen, sie belehnten ihn 1398 mit dem Zoll in Brest und zwar ausdrücklich wegen seines "truwen dienstes, den he uns dicke gedan heft unde noch don mach". 1399 belehnten sie ihn zusätzlich noch mit den Gütern in Ratebur und Kagendorf sowie dem Dorf Grambin nordwestlich von Uckermünde, 1401 erhielt er ferner Bede und Bauerndienst von Barkow zu Lehen. Diese vielfachen Beweise des Vertrauens erfuhren jedoch bald eine Trübung und schon 1403 war Joachim unter den Rittern und Knappen zu finden, die denselben Herzögen, die sie belehnt hatten, Urfehde schworen.
Die Herzöge hatten ihn und andere Adelige seiner Heimat, die auf einem Raubzug von Preußen nach Lübeck unterwegs waren, festgesetzt und verwundet, nachdem diese einige Untertanen gefangen genommen hatten. Obwohl in der Regel das Raubrittertum aus wirtschaftlicher Not und Angst vor dem sozialen Abstieg gegen Ende des Mittelalters immer mehr um sich griff, schien Joachim hiervon eine Ausnahme zu machen. Als selbstbewußter und unabhängiger Vasall hatte er mit der Fehdeerklärung eher seine eigene Souveränität demonstriert, denn er war bei allgemein schwacher Fürstenmacht in der Lage, sich als fast gleichberechtigter Partner zu sehen. Zwar mußte er einem seiner Gläubiger 1405 eine jährliche Rente verpfänden, aber finanziell und materiell stand er auch weiterhin in sehr guten Verhältnissen. Denn 1408 erwarb er vom Ritter Vicke v.Peccatel ein Drittel des Schlosses Prillwitz in Mecklenburg mit Weiden, Wiesen, Wegen, Rechten, Fischerei, Hufen, Katen und Untertanen.
Sich seiner Macht bewußt, ging er auch wieder auf Raubzüge, nach denen er immer wieder reich beladen auf seine Burg Klempenow zurückkehrte, die sein Hauptwohnsitz blieb. 1409 erwarb er wieder Land hinzu, diesmal viereinhalb Hufen in Liepen und 1410 suchte er sich durch veränderte Lehnsherrschaft weitere Einkünfte zu sichern. Mit Erfolg, denn plötzlich fand er sich als Lehnsnehmer von Christoph Herrn v. Werle, dessen Herrschaft 1415 sogar zum Fürstentum erhoben wurde. Von ihm erlangte Joachim die Geld- und Kornbede in Wustrow am Tollensesee und mußte ihm dafür Ritterdienste leisten. Ob er diese Bede wieder ablegte, oder weiter beibehielt, bleibt ungewiß, aber 1421 findet er sich wieder als Vasall der Pommernherzöge und verspricht ihnen, sie mit allen Mitteln wieder in den Besitz des Schlosses Kummerow zu bringen, welches sie verloren hatten - übrigens zusammen mit seinem schon genannten mecklenburgischen Vetter, dem Knappen Heinrich (urkundlich 1391-1421). Von Joachim aus läßt sich erstmals eine längere Stammfolge in der Familie urkundlich belegen, denn Joachim hatte zunächst einmal vier Söhne Nikolaus, Georg, Bernhard und Heinrich, die alle in den Jahren 1399 bis 1459 nachweislich waren.
Nikolaus (urkundlich 1425-1444) wohnte auf Klempenow. Sein Bruder Georg (urkundlich 1440-1453) war hier ebenfalls ansässig, aber auch auf einem Anteil im mecklenburgischen Prillwitz. Außerdem genoß er eine Getreiderente im Dorf Kölln. Den Prillwitzer Anteil verkaufte er 1444 seinem Bruder Heinrich für 2100 sundische Mark, die Getreiderente veräußerte er an den Pfarrer Curt v.Schwerin zu Werder. 1450 bürgte er für ein Landfriedensbündnis zwischen den pommerschen und mecklenburgischen Fürsten.
Georgs Bruder Bernhard (urkundlich 1399-1417) trat mehrfach als Zeuge und Mitgelober in ritterschaftlichen und familiären Verträgen auf, fiel aber sonst nicht weiter auf. Der vierte Bruder Heinrich (urkundlich 1425-1459) folgte seinem Vater Joachim in den Klempenower Besitzrechten, er war bereits 1427 Knappe, verlieh im selben Jahr schon 100 sundische Mark, verpfändete freilich kurze Zeit später für 600 Mark Finkenaugen das halbe Dorf Groß-Vielen. Dann aber ging es ihm wirtschaftlich immer besser, 1441 setzte er seiner Gattin Katharina ein Leibgedinge in den Dörfern Bartow und Neuendorf aus und in den folgenden Jahren erwarb Heinrich Renten und Grundstücke in Bartow, Kölln, von seinem Basepohler Neffen Wedego (urkundlich 1426-1444) gar dessen Anteil an Schloß Klempenow.
Heinrich war Gefolgsmann der Pommernherzöge, denn 1438 bestellten ihn die Vormünder des noch minderjährigen Herzogs Joachim von Pommern - unter ihnen der Erblandmarschall v.Moltzan - für sechs Jahre bis 1442 zum Vogt des Schlosses Kummerow. 1443 und 1445 bezeichnete ihn Herzog Joachim von Pommern als "unse leven getruwn radgewere Hinrik van Heidebroeke". In der Tat nahm er nun immer wichtigere Aufgaben wahr, denn 1445 und 1450 bezeugte und bürgte er für zwei Bündnisverträge zwischen Pommern und Mecklenburg.
Heinrich mehrte auch seinen Grundbesitz, 1449 erhielt er noch die Feldmark von Damerow und eine Bede in Kölln und Below vom Herzog zu Lehen. Daß er um 1457 von Raubrittern, die ihm seinen Besitz neideten, angegriffen wurde, blieb nicht aus. Seine Stellung konnte dies indes nicht schwächen, zumal er sich etwa zur selben Zeit selbst an Raubzügen beteiligte. So hatte er irgendwann gegen die Stadt Wittstock und den Bischof von Havelberg den Fehdehandschuh geworfen, und erst 1455 schwor er beiden die Urfehde und versprach, die Feindschaft für immer aufzugeben.
Auch die nächste Generation, die Kinder der vier Klempenower Brüder, konnten ihren sozialen Status auf diese Weise wahren, Nikolaus (urkundlich 1453-1483) auf Klempenow hatte zusammen mit seinem Vater und dem weithin berüchtigten Raubritter Zacharias Hase die Wittstocker und den Havelberger Bischof in einem Raubzug bekämpft, seinerseits war ihm Klempenow durch Raub und Brand verwüstet worden. Auf seine Klage bei Herzog Erich II., dieser habe ihm und seinem Verwandten Johann (urkundlich 1459-1461) nicht genügend Schutz gewährt, versprach der Landesherr 1461, sich darum zu kümmern. Zugleich aber verlangte er, daß die Heydebrecks auch nach seinem Tode Gefolgsleute der Pommern bleiben müßten. Erich II. Tod trat 1474 ein, aber an das Versprechen hielt sich Nikolaus nicht. Anstatt seinem neuen Lehnsherrn Bogislaw X. von Pommern zu huldigen, übergab er 1477 Schloß, Burg und Wohnung in Klempenow den Herzögen Albert V. von Mecklenburg-Güstrow und Magnus II. von Mecklenburg-Schwerin. Gelegenheit für eine Probe der neuen Lehnsverbundenheit ergab sich bald, denn nur einen Monat nach Vertragsschluß bedrohte ihn Wedego v. Buggenhagen. Dem mecklenburgischen Herzogshaus klagte er, daß er vom Stargarder Vogt keine Hilfe erlangen könne und mit Furcht beladen sei, weil er sich von Herzog Bogislaw bedroht fühle.

1481 erwarb er das Gut Bartow hinzu, außerdem hatte er seinen Grundbesitz durch Zukauf von den v.Schwerin gemehrt; auf diese Weise waren die Dörfer Moker, Denzerow, Golchen, Burow, Bartikow, Kloxin, Below und Steffensdorp hinzugekommen. Dafür mußte Nikolaus ihm auch absolute Gefolgschaft leisten und zog mit ihm tatsächlich noch im selben Jahr auf Heerfahrt nach Braunschweig, übrigens zusammen mit dem ebenfalls gezähmten Zacharias Hase. Es war dies wohl seine letzte große Tat, denn 1489 bezeichnete ihn sein Sohn Heinrich (urkundlich 1467-1509) bereits als verstorben.
Nikolaus war in vielem und vor allem in seiner Lehnsherren-Taktik ähnlich seinem Großvater Joachim und vielen anderen Rittern seiner Zeit. In der Wahl seiner Mittel war er ganz und gar unbedenklich und von seiner eigenen Stärke so überzeugt, daß es ihm nichts ausmachte, seine Lehnsherren vor den Kopf zu stoßen und die Fronten nach Gutdünken zu wechseln, da er genau wußte, wie schwach die Fürsten waren, die ihrer Vasallen bedurften.
Neben den vier Brüdern saßen auch deren Söhne auf Klempenow, so Bernhards Sohn Wedego (urkundlich 1426-1444) allerdings nur bis 1444, dann verpfändete er das ihm gehörige Drittel von Klempenow an seinen Onkel Heinrich (urkundlich 1425-1459).
Auch Georgs Sohn Joachim (urkundlich 1453-1486) gehörte zu den Heydebrecks, die als "erfsetten uppe deme slate Clempenow" bezeichnet wurden. Er war einer jener Heydebrecks, die sich, 1461 durch Raub und Brand geschädigt, Herzog Erich II. von Pommern empfahlen und von ihm Schutz verlangten. Ansonsten trat er nur als Mitsiegler und Zeuge für überwiegend ritterschaftliche Verträge hervor.
Auch Joachims Bruder Ewald der Ältere (urkundlich 1459-1496) saß auf Klempenow und wie sein Bruder suchte auch er 1461 Schutz beim Pommernherzog Erich II. Im Gegensatz zu seinem Bruder jedoch erlangte er mehr Einfluß. Zusammen mit dem Vetter seines Vaters, Nikolaus (urkundlich 1453-1483), schloß er mit den beiden mecklenburgischen Herzögen Albert V. und Magnus II. 1477 den Vertrag gegen die Stettinischen Herzöge auf Lebenszeit. 1483 aber trat er schon wieder als Zeuge für Herzog Bogislaw X. von Pommern auf. Seit dieser Zeit befaßte sich Ewald hauptsächlich mit Raubüberfällen und nahm 1483 Ruppiner Landsleute gefangen, so daß im gleichen Jahr der brandenburgische Kurfürst Albrecht Achilles einen Beschwerdebrief nach Mecklenburg sandte. Zwei Jahre später gehörte er zu den Mitgliedern der pommerschen Ritterschaft, die den Landständen der Lausitz die Fehde angesagt hatten, weil sie zwei der ihren Gewalt angetan hatten. Diese Fehde beruhte also weniger auf Eigennutz als auf ritterschaftlicher Solidarität gegen Dritte. Und sie bewies sich erneut 1493, als Ewald zu denjenigen Heydebrecks gehörte, die als Mitglieder der Ritterschaft die Regelung zur Erbfolge zwischen Pommern und Brandenburg im Falle des Erlöschens des Greifenstammes besiegelten. Aber den anderen Raubrittern seiner Heimat blieb Ewald verbunden, denn für den Pasewalker Raubritter Zacharias Hase zeugte er 1483. Nicht alle aber waren so ehrlich wie Hase, der ihm hierüber sogar quittierte. Bald wurde er auch selbst Opfer anderer Ritter, so daß sich Herzog Bogislaw 1493 trotz allem lehnsherrlichen Wechsel für Ewald einsetzte. Schon 1492 schien sich die finanzielle Situation Ewalds verschlechtert zu haben, denn er bat die mecklenburgischen Herzöge Magnus und Balthasar darum, ihren Schuldner Bernd Maltzan zu drängen, ihn auszuzahlen. Auch in den kommenden Jahren verkaufte er Renten und Grundstücke, verpfändete auch 1496 dem Kloster Verchen eine Pacht zu Kölln. Neben ihm wird zur gleichen Zeit noch Valentin (urkundlich 1480) genannt, der 1480 auf Klempenow saß und seit 1440 mit der Mecklenburgerin Magdalene v.Hahn a.d.H. Basedow verehelicht war.
Klempenow kam anschließend in den Besitz von Nikolaus` Sohn Heinrich (urkundlich 1467-1509), der nach fast zwei Jahrhunderten den Schlußpunkt unter die Heydebrecksche Ära setzte, die spätestens 1342 auf Klempenow begonnen hatte.
Nichts schien zunächst darauf hin zu deuten, denn 1472 beteiligte er sich mit zwei Pferden an der Fahrt der pommerschen Ritterschaft ins Stift Hildesheim, 1483 lieh er dem Raubritter Zacharias Hase 100 Gulden, 1485 sagte er dem Vogt der Lausitzischen Landstände die Fehde an, im kommenden Jahr setzte er seiner Frau Sophie geborene v.Rieben ein erhebliches Leibgedinge zu ihrer Versorgung aus, und 1486 wurde er von Herzog Bogislaw X. von Pommern mit den ganzen ehemals v. Schwerinschen Güter belehnt, die schon sein Vater Nikolaus erworben hatte, sein Hauptwohnsitz blieb aber Klempenow. 1493 und nochmals 1501 besiegelte er als Vertreter der pommerschen Ritterschaft die Erbfolgeregelung zwischen Pommern und Brandenburg.
Obwohl er deswegen zu den angesehenen Ritterschaftlern in Vorpommern gehörte und bis zu dieser Zeit seinen Wohlstand zu mehren imstande war, schützte ihn dies jedoch nicht vor Verlust und materiellem Verfall. Bald veringerte sich sein Grundvermögen immer mehr. Daß er 1468 zusammen mit Ewald v.Heydebreck den Moltzans einen Hof zu Bertkow verpfändete, fiel noch nicht weiter ins Gewicht, doch bald folgten Verpfändungen zahlreicher Pachten in den Jahren 1489 bis 1514 in Kölln, Kletzin, Bartow, in Rehberg und Golchen. Um 1487 hatte er den Stralsunder Bürger Hans Specklin überfallen, mußte ihm aber nach Einschalten der Stadt Stralsund sein Hab und Gut wieder zurückgeben. Dabei klagte er 1493 selbst über zahlreiche Überfälle von Raubrittern in Klempenow. Es half auch nichts, als er sich 1491 mit seinem Vetter Joachim auf Kartlow wegen des väterlichen und mütterlichen Erbes verglich. Er kam mit ihm überein, daß Joachim alle im Lande Stettin gelegenen Latifundien, er hingegen alle im Lande Stargard gelegenen Lehen erben sollte. Nur die Einkünfte aus den Dörfern Mucker und Tenzerow sollten beiden gemeinsam gehören und ungeteilt bleiben. Heinrich blieb also weiter dem vorpommerschen Ast angehörig. Mit dem 1496 erfolgten Erwerb eines Gutes in Bartow von seinem Vetter Ewald versuchte Heinrich neue Einnahmen zu finden.
Er machte jedoch mehr und mehr Schulden, dem Kloster Ivenack schuldete er schon längere Zeit 2400 Mark Finkenaugen, so daß er deshalb schließlich 1499 das erst 1494 von seinem Vetter Joachim (urkundlich 1462-1495) erworbene Lehndorf Klein Basepohl an das Kloster verpfänden mußte. Erstaunlicherweise war er 1500 wieder in der Lage, den Herzögen Balthasar und Magnus von Mecklenburg finanziell auszuhelfen, er lieh ihnen zusammen mit drei anderen Ritterschaftlern die stolze Summe von 1000 rheinischen Gulden und bürgte im selben Jahr sogar für einen Dritten - wieder zusammen mit Zacharias Hase - über weitere 100 rheinische Gulden. Mehrfache Bürgschaften übernahm er auch über ähnliche Summen in den kommenden Jahren bis mindestens 1509.
Schließlich aber sah er sich gezwungen, im Jahre 1505 einige Güter in Mecklenburg und Vorpommern an den Rat und Ritter Bernd v.Moltzan zu verpfänden: Grotenzierke, Prillwitz, Lankavel, Liepen-Hohenzieritz, Stribbow, Weisdin, Usadel, Zippel und die wüste Feldmark Poltzke mit zwei zu Weisdin belegenen Sandmölen. Heinrich starb zwischen 1518 und 1520, ohne männliche Erben hinterlassen zu haben. Er hatte aber mindestens zwei Töchter, Sophie und eine nicht namentlich bekannte, die beide verheiratet waren. Da Bogislaw X. eine periodische Belehnung eingeführt hatte, also das Lehen nicht mehr frei vererbar sein sollte, zog er nach Heinrichs Tod dessen noch verblieben Latifundien ein, das war hauptsächlich die Klempenower Burg. Das lag umso näher, als ihm bereits 1518 Heinrichs Verwandter Johann (1518 auf Rehberg) seinen Anteil am Schloß Klempenow überlassen hatte.
Einige Jahre vergingen freilich noch mit der versuchten Inanspruchnahme des Burgerbes durch Heinrichs Töchter. Sein Schwiegersohn Johann v.Vieregge, verehlicht mit Elisabeth, der schon 1520 Witwer war, erreichte aber nur noch, daß er von Herzog Bogilslaw X. 600 Gulden und "alle Kisten, Kastengerede und Kleinodien" aus Klempenow abholen durfte; gleichzeitg hatte er auf alle Ansprüche an der Burg verzichten müssen. Nach dem Einzug der Burg wurde diese zum Sitz des Amtes Klempenow, auf der nun kein Lehnsmann, sondern ein Amtshauptmann saß, der erst im Zuge der preußischen Verwaltungsreformen im 19.Jahrhundert abgeschafft wurde. Von der im 16.Jahrhundert baulich veränderten mittelalterlichen Burg stand noch 1995 der nordöstliche Eckturm mit Kegelhelm und Teilen des einst zweigeschossigen Palais.
Klempenow war der bedeutendste Grundbesitz der Familie. Andere Zweige der Heydebrecks waren in den Jahren 1350 bis 1500 auch auf anderen Dörfern ansässig, aber in der Kontinuität ihres Grundbesitzes bei weitem nicht so erfolgreich wie ihre Klempenower Vettern.

Ölgemälde "Burg Klempenow"

Bei einer normalen Recherche im Internet stieß Vetter Alexander nach Eingabe des Suchbegriffes "Klempenow" auf ein tolles Fundstück.
Das Bild ist nun gekauft und neu gerahmt und konnte bereits auf dem Familientag in Groß Kelle/Woldzegarten "bewundert" werden. Es stammt aus dem Jahr 1941 und wurde unter folgendem Titel angeboten:

Darsser Stadtansicht mit baumbestandenem Bachlauf, 1941
Öl/Leinwand
37 x 51 cm
Signiert datiert unten links Titel

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Es zeigt eindeutig die Burg Klempenow mit dem markanten "Zipfelturm" am Flusslauf der Tollense - wohl im Jahre 1941 - mit Weidenbestand. Zur Geschichte der Burg und der Zeit, zu der die von Heydebrecks dort "herrschten", ist der Familiengeschichte (hier abgedruckt) einiges zu entnehmen.
Das Bild hat seine vollen, kräftigen Farben behalten, weil es in den letzten 40 Jahren beim Verkäufer eingelagert war. Ein absoluter Glückstreffer, der alle Familienmitglieder anregen sollte, einfach mal mit entsprechenden Suchbegriffen das Internet zu durchforsten.