Satzung
Die S A T Z U N G des von Heydebreck’schen Familienverbandes (in Auszügen vorbehaltlich einer Änderung)
§ 1 Gründung
Die unterzeichneten Teilnehmer des Familientages vom 02.07.1988 haben beschlossen, den Familienverband beim Vereinsregister in W i n s e n unter dem Namen “von Heydebreckscher Familienverband (e.V.)” zur Eintragung anzumelden. Sitz des Vereins ist Winsen/Luhe.
§ 2 Zweck
Zweck des Verbandes ist :
- Die Geschichte der Familie, ihre Beziehungen zur Pommerschen Heimat und die Zusammengehörigkeit ihrer Mitglieder zu pflegen;
- die Familienmatrikel, d.h. das maßgebende Verzeichnis aller zur Familie gehörenden Mitglieder zu führen und auf dem Laufenden zu halten;
- das Familienarchiv weiter auszubauen und zu erhalten und für die Bewahrung der Urkunden und Erinnerungsstücke der Familie zu sorgen;
- die Familiengeschichte zu schreiben und fortzuführen;
- notleidenden Mitgliedern der Familie finanzielle Unterstützung zu gewähren und insbesondere Jugendlichen bei ihrer Ausbildung zu helfen.
§ 3 Mitglieder
- Ordentliche Mitglieder können alle volljährigen ehelichen Kinder eines männlichen Trägers des Namens von Heydebreck und die Witwen der verstorbenen männlichen Namensträger sein.
- Namensträger die diese Bedingungen nicht erfüllen, nach dem Gesetz zur Führung des Familiennamens von Heydebreck aber berechtigt sind, können auf Beschluß der Mitgliederversammlung als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden. Der Beschluß über die Aufnahme bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder.
- ( gestrichen , vergl. Protokoll vom Familientag in 06/1998 )
- Über die Aufnahmegesuche entscheidet der Vorstand. Die Anerkennung der Satzung ist Bedingung für die Aufnahme.
- Jedes Mitglied erhält einen Abdruck der Satzung.
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